Raumkonzept „Reitbrook 2.0“
„Räume schaffen“– So lassen sich die vielfältigen Erfahrungen zusammenfassen, die wir gemeinsam im Wohnen mit Assistenz (WmA) Alte Schule Reitbrook machen konnten und die wesentlich zur positiven Entwicklung beigetragen haben.
Dies ist im übertragenen Sinne auf die pädagogische Arbeit zu verstehen, aber auch ganz konkret im Hinblick auf die Gestaltung der Räume, in denen die Menschen leben, die wir auf ihrem Weg unterstützen und begleiten.
Für Menschen, die ähnliche Erfahrungen wie die im WmA Alte Schule Reitbrook lebenden teilen, fehlt es an diesen Räumen.
Wir haben uns deshalb zum Ziel gesetzt, weitere Lebensräume für diese Menschen zu schaffen.
Gemeinsam mit dem Architektenbüro werkstatt zwei haben wir ein Raumkonzept entwickelt, das uns als Grundlage für die Gestaltung neuer Lebensräume dient.
Hierbei handelt es sich um unsere Idealvorstellung, die natürlich immer wieder an örtliche Gegebenheiten angepasst werden muss.
Wir berücksichtigen dabei, dass es bei neu zu schaffenden Angeboten in erster Linie um die Lebensorte von Menschen geht, die allerdings auf die unmittelbare Unterstützung anderer Menschen angewiesen sind. Die Bedürfnisse der Mitarbeiter/innen müssen daher bei der Raumgestaltung ebenfalls berücksichtigt werden.
Bei der Planung haben wir uns deshalb von zwei Grundsätzen leiten lassen:
Die Raumgestaltung muss immer ein Ausdruck von Wertschätzung sowohl für die
Bewohner/innen als auch die Mitarbeiter/innen sein.
Die Räume sollen so gestaltet sein, dass sie sich in größtmöglichem Umfang von den Nutzern
angeeignet werden können.
Dies bedeutet vor allem:
- Das Raumkonzept soll dazu beitragen, dass für die Bewohner/innen die Alltagsgestaltung (im Gegensatz zur Alltagsbewältigung) im Vordergrund steht.
- Gleiches gilt auch für die Mitarbeiter/innen.
- Bei den zukünftigen Bewohnern ist davon auszugehen, dass die Entwicklungsbedarfe und –potentiale individuell sehr unterschiedlich sind. Das Bedarfsspektrum reicht von dem Bedürfnis nach einem Ort, der Schutz und Sicherheit bietet und ermöglicht, in diesem beschützten Rahmen entsprechende Entwicklungspotentiale zu entfalten bis hin zu dem Bedürfnis nach Außenorientierung mit einer haltgebenden Umgebung als „Zuhause“.
- Gemeinsam ist allen das Bedürfnis nach verlässlichen, sicheren und überschaubaren Strukturen, ein Gefühl der Zugehörigkeit und Übersichtlichkeit, ein Höchstmaß an Selbstwirksamkeit und eine an ihren individuellen Bedarfen ausgerichtete entwicklungsfreundliche Umgebung.
- Die Raumgestaltung muss die unmittelbare Lebenswelt der Bewohner/innen gliedern und intime, private und öffentliche Bereiche deutlich erkennbar werden lassen.
- Sie soll Möglichkeiten für Entscheidungsspielräume schaffen („Mit wem will ich wo zusammen sein?“) und Möglichkeiten für Begegnungen außerhalb des unmittelbaren Lebensumfeldes bieten.
- Es muss akzeptiert werden, dass einzelne Personen immer wieder störendes Verhalten zeigen können bzw. störendem Verhalten ausgesetzt sind.
- Es sollten Räumlichkeiten geschaffen werden, die die Auswirkungen von Störungen so gering wie möglich halten.
- Die Räumlichkeiten müssen auch die Bedürfnisse des Personals berücksichtigen. Die Arbeitsbedingungen müssen so beschaffen sein, dass sich auch Mitarbeiter/innen an ihrem Arbeitsplatz so wohl wie möglich fühlen.
- Das, was gemeinhin als „herausforderndes Verhalten“ bezeichnet und gewertet wird, sind in der Regel ausgesprochen körperorientierte Ausdrucksmittel. Dazu gehört z.B. lautes Schreien, autoaggressives und fremdaggressives Verhalten, schamfreier und unmittelbarer Umgang mit Körperausscheidungen usw.. Dies muss akzeptiert werden und die negativen Auswirkungen dieser Verhaltensweisen auch durch die Raumgestaltung so gering wie möglich gehalten werden.
- Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass das Hauptziel der Raumgestaltung nicht die höchstmögliche Sicherheit und Praktikabilität ist, sondern die Schaffung einer entwicklungsfreundlichen Umgebung.
Der Wohnbereich
Jede Wohngemeinschaft besteht aus sechs Bewohnern.
Jedem Bewohner steht ein Einzelzimmer von 17,5m² zur Verfügung. Zwei Zimmernachbarn teilen sich ein Duschbad.
Zusätzlich zu den Duschbädern gibt es pro Wohngemeinschaft ein Wannenbad.
Die Zimmer sind sowohl direkt als auch durch die Wohngruppe zu erreichen. Vor jedem Zimmer befindet sich eine kleine Terrasse. So ist gewährleistet, dass einzelne Bewohner ausgerichtet an ihrem Entwicklungsstand ihr Zimmer entweder durch die Eingangstür der Wohngruppe oder (mit eigenem Schlüssel) direkt über die Terrassentür erreichen können.
Jeder Wohneinheit ist ein Abstellraum zur gemeinsamen Nutzung und ein Hauswirtschaftsbereich mit Waschmaschine und Trockner angeschlossen. Dies ermöglicht einen individuellen Umgang mit der Wäschepflege abhängig von den Fähigkeiten und Bedarfen der einzelnen Bewohner/innen.
Außerdem steht ein Gästezimmer zur Verfügung, das auch als Nachtbereitschaftszimmer genutzt werden kann.
Zusätzlich sind jeder Wohngemeinschaft auch Mitarbeiterräume angeschlossen. Sie bestehen aus einem Besprechungs- und Pausenraum mit Büroeinheit, den Mitarbeitertoiletten und einer Garderobe.
Das Betriebsgebäude
Außerhalb des unmittelbaren Wohnbereichs gibt es einen Ort, der Beschäftigung, Arbeit und Begegnung ermöglicht.
Als Beschäftigungs- und Arbeitsräume bieten sich an:
- Wäscherei
- Küche mit angegliederter Backwerkstatt
- Haustechnik mit angegliederter Werkstatt
- Räume für Musik- und Kunstangebote
- Entspannungs- und Bewegungsräume
Es soll die Möglichkeit bestehen, dass diese Räumlichkeiten auch als Orte der Begegnung mit Akteuren aus dem unmittelbaren und mittelbaren Umfeld der Bewohner/innen zur Verfügung stehen.
Das Betriebsgebäude soll daher einladenden Charakter haben. Ein Raum der Begegnung.